Flugplatzordnung
1. Das Überfliegen von Personen ist grundsätzlich verboten. Eine Mindesthöhe von 100m ist unbedingt einzuhalten, es darf sich keiner
gestört fühlen. Kunstflug und Tiefflüge sind nur bei freier Piste erlaubt.
2. Die Piste muss möglichst schnell wieder freigemacht werden. Nach dem landen Flugzeuge sofort von der Piste räumen und sich an
den Pistenrand begeben.
3. Die Landungen sind stets laut und deutlich anzukündigen. Bei gleichzeitiger Landung mehrerer Flugzeuge müssen sich die
Piloten absprechen.
4. Es darf sich nur eine Schleppmaschine in der Luft befinden.
5. Alle Piloten landen auf der linken Pistenhälfte.
6. Alle Piloten müssen im DMFV Haftpflicht versichert sein.
7. Niemals direkt auf sich zu landen (keine Sicht nach hinten). Der Pilot muss seitlich an sich und andern vorbeifliegen können,
und stets das gesamte Landefeld überblicken.
8. Gäste müssen sich bezüglich der Frequenzen mit den Mitgliedern absprechen. Der Gastgeber hat dafür Sorge zu tragen.
9. Jeder Teilnehmer trägt für einen unfallfreien und reibungslosen Flugbetrieb Sorge.
10. Rücksichtnahme und Toleranz bei der Ausübung unseres Hobbys werden von jedem Mitglied erwartet.
Bei Nichteinhaltung der Flugregeln wird ein Betrag von 5.-Euro, in die Vereinskasse fällig, zahlbar an ein Vorstandsmitglied.
Die Entscheidung trifft der Flugleiter oder aber mindestens 2 Vereinsmitglieder.